Ablauf

Wenn Sie sich für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis interessieren, nehmen Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Formular auf der Startseite Kontakt mit mir auf.

Während dieser ersten Kontaktaufnahme klären wir Ihr/e Anliegen und vereinbaren einen Termin, bei dem wir uns gegenseitig kennenlernen können. 
Während des ersten Termins händige ich Ihnen Ihren Patientenvertrag aus, den Sie sich in Ruhe durchlesen können und in dem
Ihre Ansprüche mir gegenüber in Punkten wie Therapiedauer, Datenschutz, Schweigepflicht etc. schriftlich festgehalten sind.
Wir besprechen gemeinsam, in welchen Abständen Ihre Sitzungen stattfinden sollen.
Sie entscheiden grundsätzlich wann Sie ihre Behandlung bei mir beenden möchten. Es gibt keine Mindestanforderungen an Therapiesitzungen in meiner Praxis. 

 

 Kosten

  Einzelsitzung, 50 Minuten: 85 €


Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden von den gesetzlichen Krankenkassen 
in der Regel nicht übernommen.
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder privat versichert sind, empfehle ich Ihnen, sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme zu informieren. 
Selbstzahler erhalten eine steuerlich absetzbare Rechnung (außerordentliche Belastungen), die Sie als Sonderausgaben in Ihrer Lohnsteuererklärung geltend machen können.

Der Behandlungsvertrag wird zwischen Ihnen und mir geschlossen, daher stelle ich Ihnen als Patient/in  die Rechnung über die Behandlung aus. 
Sie können die Kosten gerne im Anschluss an die Sitzung gegen eine Rechnung oder Quittung bar bezahlen
oder sie überweisen den Rechnungsbetrag an mich. 


Da ich aufgrund der Schweigepflicht ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht auskunftsberechtigt bin - auch nicht gegenüber Ihrer Versicherung, haben Sie im Rahmen der Behandlung in meiner Praxis keine Nachteile im Hinblick auf das spätere Abschließen einer (neuen) privaten Krankenversicherung oder im Hinblick auf eine Verbeamtung zu befürchten. 

Ein ausgefallener und nicht rechtzeitig abgesagter Termin wird als Honorarausfall in Rechnung gestellt.

 

Bei Absagen später als 24 Stunden vor dem Termin fällt die komplette Gebühr für die Sitzung an (Ausfallhonorar), da dieser Termin in der Regel so kurzfristig nicht neu besetzt werden kann.